Rechtsprechung
BVerwG, 17.12.1974 - I WB 232.72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1974 - I WB 232.72
Daß die Antragsschrift vom 8. September 1972 mit dem Begleitschreiben des Senats vom 14. September 1972 nach dem 15. September 1972 bei dem BMVg eingegangen ist, kann demnach nicht als unabwendbarer Zufall angesehen werden (vgl. OLG Ilamm NJW 1968, 258; BFH NJW 1970, 2080). - OLG Frankfurt, 19.10.1967 - 11 U 39/67
Auszug aus BVerwG, 17.12.1974 - I WB 232.72
Daß die Antragsschrift vom 8. September 1972 mit dem Begleitschreiben des Senats vom 14. September 1972 nach dem 15. September 1972 bei dem BMVg eingegangen ist, kann demnach nicht als unabwendbarer Zufall angesehen werden (vgl. OLG Ilamm NJW 1968, 258; BFH NJW 1970, 2080). - BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1974 - I WB 232.72
Es kann nicht damit gerechnet werden, daß bei Zuleitung des Rechtsbehelfs an eine falsche Stelle diese ihn sofort weitergibt und daß die regelmäßige Postbeförderungsdauer von München nach Bonn nur einen Tag beträgt (vgl. BVerwG BayVBl 1973, 473).
- BVerwG, 31.05.1978 - 1 WB 180.76
Bevollmächtigter - Fristversäumnis - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - …
Danach hat es nicht das Gericht zu vertreten, wenn der Antrag erst nach Fristablauf beim BMVg einging (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 17. Dezember 1974 - 1 WB 232/72 - und vom 6. Juli 1977 - 1 WB 8/77).